Der Begriff ex nunc (lateinisch für "von jetzt an") bezeichnet im juristischen Kontext eine Wirkung, die ab dem Zeitpunkt eines bestimmten Ereignisses eintritt und nicht rückwirkend ist. Das bedeutet, dass eine Entscheidung, eine Regelung oder ein Gesetz ab dem Tag der Verkündung oder eines anderen festgelegten Datums gilt und keine Auswirkungen auf die Vergangenheit hat.
Bedeutung: Die ex-nunc-Wirkung ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtswesen, um Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewährleisten. Personen und Institutionen sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Handlungen in der Vergangenheit auf der Grundlage der damals geltenden Rechtslage beurteilt werden.
Anwendungsbereiche: Ex nunc findet Anwendung in verschiedenen Rechtsgebieten, beispielsweise:
Abgrenzung zu ex tunc: Das Gegenteil von ex nunc ist ex tunc ("von Anfang an"). Eine ex-tunc-Wirkung bedeutet, dass eine Entscheidung oder Regelung so behandelt wird, als ob sie von Anfang an (d.h. von einem früheren Zeitpunkt) gegolten hätte.
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